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   BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93   

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https://dejure.org/1993,6891
BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93 (https://dejure.org/1993,6891)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93 (https://dejure.org/1993,6891)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 2 BvR 1362/93 (https://dejure.org/1993,6891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5, Abs. 7
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von wesentlichem Parteivortrag in den Entscheidungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen oder zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl BVerfGE 22, 267 [274]; 25, 137 [140]; 27, 248 [251 ff]; 70, 288 [293]; 75, 369 [381]; 85, 386 [404]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen; das ist mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn nicht der betreffende Vortrag vom Rechtsstandpunkt des Gerichts aus unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 86, 133 [146]).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen oder zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl BVerfGE 22, 267 [274]; 25, 137 [140]; 27, 248 [251 ff]; 70, 288 [293]; 75, 369 [381]; 85, 386 [404]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93
    a) Gemäß Art. 103 Abs. 1 GG muß das zur Entscheidung berufene Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (vgl BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; st Rspr).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93
    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen freilich in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl BVerfGE 47, 182 [189]; 51, 126 [129]; 54, 43 [46]; 54, 86 [91 f]; 58, 353 [357]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen oder zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl BVerfGE 22, 267 [274]; 25, 137 [140]; 27, 248 [251 ff]; 70, 288 [293]; 75, 369 [381]; 85, 386 [404]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen oder zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl BVerfGE 22, 267 [274]; 25, 137 [140]; 27, 248 [251 ff]; 70, 288 [293]; 75, 369 [381]; 85, 386 [404]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen oder zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl BVerfGE 22, 267 [274]; 25, 137 [140]; 27, 248 [251 ff]; 70, 288 [293]; 75, 369 [381]; 85, 386 [404]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93
    a) Gemäß Art. 103 Abs. 1 GG muß das zur Entscheidung berufene Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (vgl BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; st Rspr).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93
    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen freilich in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl BVerfGE 47, 182 [189]; 51, 126 [129]; 54, 43 [46]; 54, 86 [91 f]; 58, 353 [357]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

  • VGH Hessen, 26.05.2021 - 23 C 2081/20
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen oder zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93 -, juris Rdnr. 12).
  • VGH Hessen, 12.05.2021 - 23 C 2081/20

    Vorläufige Anordnung im Unternehmensflurbereinigungsverfahren, Anhörungsrüge

    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen oder zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27.10.1993 - 2 BvR 1362/93 -, juris Rdnr. 12).
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